In Deutschland besteht ein grundsätzliches Verbot der Produktplatzierung. Seit 2010 ist Produktplatzierung in gewissen Grenzen jedoch gestattet. Seitdem testen insbesondere die privaten Rundfunkanbieter aus, welche Arten von Platzierungen von den Landesmedienanstalten noch als zulässig erachtet werden. Hier eine detaillierte juristische Besprechung des aktuellen Product Placement-Urteils zu „Leibniz Pick Up“ bei „Ich bin ein Star – holt mich hier raus“ auf RTL.
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